Aufnahmebedingungen
Einen Therapieplatz kann grundsätzlich jeder Jugendliche in Anspruch nehmen, dem bewusst wird, dass sein Umgang mit Suchtmitteln jedweder Art so problematisch geworden ist, dass er die Folgeprobleme nur mit Hilfe einer stationären Therapie überwinden kann. Jugendliche, die einen Therapieplatz benötigen, müssen sich mit Hilfe ihrer Eltern oder einer Suchtberatungsstelle um einen Kostenträger bemühen, der die Kosten für eine Langzeittherapie von mindestens achtzehn Monaten finanziert.
Wir nehmen ausschließlich Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 bis 21 Jahren auf, die im Rahmen einer Suchttherapie und Rehabilitation auch einen Schulabschluss erwerben möchten. Minderjährige Jugendliche sollten sich mit ihren Eltern an das zuständige Jugendamt wenden.
Vor Beginn der Therapie möchten wir den Jugendlichen persönlich kennen lernen. Deshalb ist es erforderlich, einen Vorstellungstermin im "Herrenhaus Bugk" zu vereinbaren. Es verkürzt die Wartezeiten vor einer Aufnahme, wenn ein bzw. auch zwei Kostenträger (Jugendamt und Krankenkasse) bereits vor dieser Begegnung in unserer Therapieeinrichtung vertrauensvoll einbezogen wurden.
Vor jeder Therapie bzw. Entwöhnungsbehandlung steht die Entgiftung.
